Rabbiner

Ein Rabbiner ist ein Rechtsgelehrter, der in einer jüdischen Gemeinde für alle Angelegenheiten des Zivil- und Familienrechts sowie religiöse Belange wie Gestaltung des Gottesdienstes und Speisegesetze zuständig ist. Die mehrjährige Ausbildung erfolgt an einer Talmudhochschule (Jeschiwa) und schließt mit einem Rabbinerdiplom (Semicha) ab. Viele Rabbiner absolvieren zusätzlich ein weltliches Studium.

Kantor 

Der Kantor (Chasan) leitet als Vorbeter den Gottesdienst und religiöse Zeremonien. Voraussetzung sind eine gute Stimme, meist Tenor oder Bariton, und eine Ausbildung in liturgischem Gesang (Chasanut) mit einer besonderen Stimmtechnik. Ein Kantor muss mit den traditionellen und in seiner Gemeinde üblichen Gebetsmelodien und liturgischen Gesängen vertraut sein. Oft leiten Kantoren den Synagogenchor. In kleinen Gemeinden übernehmen sie oft auch die Funktion des Schächters und Religionslehrers.

Religionslehrer 

Der Religionslehrer (Melamed) unterrichtet jüdische Kinder – in traditionellen Gemeinden nur Knaben – in Hebräisch, Bibel, rabbinischer Literatur, jüdischem Recht und jüdischer Geschichte. In der Kultusgemeinde St. Pölten erfolgte der Unterricht an den öffentlichen Schulen und wurde vom Rabbiner beaufsichtigt.

Schächter

Der Schächter (Schochet) ist für die rituelle Schlachtung von Fleisch und Geflügel und dessen weitere Behandlung nach den jüdischen Speisegesetzen (Kaschrut) zuständig. Er prüft („beschaut“) die rituelle Tauglichkeit der Tiere und gibt sie zum Genuss frei oder verbietet sie. Entweder betrieb er einen eigenen Schlachthof oder benutzte den eines christlichen Fleischers mit. In Gemeinden mit verstreut lebenden Familien, wie St. Pölten, schächtete er vor Feiertagen auch in den jeweiligen Privathäusern.

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